Hinweis auf geänderte Bausubstanz, Schimmelgefahr! Wer neue und dichte Isolierglasfenster in sein Mietshaus einbaut, sollte seine Mieter dringend auf ein anderes Heiz- und Lüftungsverhalten hinweisen. Fehlt ein solcher Hinweis, kann der Vermieter für Schimmelbefall haftbar sein, denn er kann sich u.U. nicht auf ein ungenügendes Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters berufen. Die äußeren Umstände (Bausubstanz)...Read More
Hinweis auf geänderte Bausubstanz, Schimmelgefahr! Wer neue und dichte Isolierglasfenster in sein Mietshaus einbaut, sollte seine Mieter dringend auf ein anderes Heiz- und Lüftungsverhalten hinweisen. [In einem solchen Falle kann sich der Taupunkt in der Wohnung zu den Wänden hin verschieben, mit weitreichenden Folgen für das Wohnklima, Was ist ein Taupunkt?] Fehlt ein solcher Hinweis,...Read More