Der aus dem Rheinland stammende Rechtsanwalt Jörg Reich absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Die 1998 aufgenommene Tätigkeit in der damaligen Rechtsanwaltskanzlei Edgar Zorn motivierte ihn zum zügigen Abschluss seines Studiums und zur Ergreifung des Berufes des Rechtsanwaltes. Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Gießen setzte er seine praktische Kanzleitätigkeit fort. Im Rahmen seiner Wahlstation konnte Rechtsanwalt Jörg Reich wertvolle Auslandserfahrungen in Südafrika, in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Hahn & Hahn INC, Hatfield, Pretoria, gewinnen. Weitere Auslandsaufenthalte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgten unter anderem in Asien und erneut im südlichen Afrika. Anfang 2004 gründete Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn mit Rechtsanwalt Jörg Reich die Anwaltssozietät Zorn & Reich in Gießen.
„Das Berufsbild des Rechtsanwaltes hat sich gewandelt, auch wenn einige davon ausgehen, dass ihnen dieser Wandel erst bevorstünde. Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung am Kunden, für den neben dem „Wie“ – der Leistungserbringung am Ende das Ergebnis zählt.“
Rechtsanwalt seit 2003
Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht der Hagen Law School 2022
weitere Fortbildungen auszugsweise:
Onlineschulungen (2023):
„Abgrenzung von Verbrauchern und Unternehmern nach §§ 13, 14 BGB unter besonderer Berücksichtigung des Kaufmannsbegriffs (in der Kreditpraxis)“,
„Aktuelles Darlehensrecht“,
„Die Änderungen im Recht der GbR durch das MoPeG und die Auswirkungen auf die Bank- und Kreditpraxis“
Selbsstudium: 5 Stunden Fortbildung, HagenLawSchool, Obergerichtliche Rechtsprechung zu aktuellen Themen des Bank- und Kapitalmarktrechts u.a. zur Rückabwicklung eines finanzierten Pkw-Kaufs nach Widerruf; Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung; Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs; Unwirksame AGB der Sparkassen – Kostenpflichtige Pauschalen für die Erstellung von Saldenbestätigungen und die Siegelung von Urkunden; Unwirksamkeit der Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen; Unwirksamkeit einer Klausel in AGB eines Wertpapierkredits.(2023)
Selbststudium: Wertpapiermitteilungen, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht WM 2023, Heft 15, Ein im Zusammenhang mit einem variabel verzinslichen Darlehensvertrag geschlossener Zinssatz-Swap-Vertrag mit fester Laufzeit ist weder in direkter noch in analoger Anwendung von § 489 Abs. 1 Nr.2 BGB ordentlich kündbar.(2023)
Fachanwaltslehrgang für Bank- und Kapitalmarktrecht – Besonderes Anlage- und Wertpapiergeschäft (Hagen Law School)
Fachanwaltslehrgang für Bank- und Kapitalmarktrecht – Konsortial-, Emissions- und Investmentgeschäft; Depotgeschäft (Hagen Law School)
Fachanwaltslehrgang für Bank- und Kapitalmarktrecht – Kreditsicherungsrecht (Hagen Law School)
Fachanwaltslehrgang für Bank- und Kapitalmarktrecht – Bankentgelte und Zinsen (Hagen Law School)
13. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts (2016)
Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht (2016)
12. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts (2015)
Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht (2015)
Von Alkohol bis Vertrauensbruch / ausgewählte Fragen der personen- und verhaltensbedingten Kündigung (2015)
11. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts (2014)
10. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts (2013)
Taktik im Kündigungsschutzprozess (2012)
Erfolgsstrategie im Kündigungsschutzmandat (2012)
Das Bank- & Kapitalmarktrecht / Struktur – neue Rechtsprechung – aktuelle Entwicklung und Tendenzen (2011)
Kapitalanlagerecht, Widerrufs- u. Rückgaberecht, Verbraucherkreditrecht (2010)
Englisch für Rechtsanwälte (2005)