Bank- und Kapitalmarktrecht
Lesen Sie hierzu auch im BLOG bankundkapitalmarktrecht.com
Wenn es ums Geld anlegen geht, wird es schnell kompliziert. Unzählige Anlageformen und noch mehr Anlageprodukte werben um den Einsatz des eigenen Geldes. Angepriesen werden die Chancen, verborgene bleiben häufig die nicht unerheblichen Risiken. Erschwerend kommt hinzu, dass die Finanzwelt sich einer eigenen, dem Laien nicht leicht erschließenden Sprache bedient. Da liegt es nahe, sich beraten zu lassen. Doch ist gute Beratung nicht teuer? Wie teuer sie tatsächlich ist, lässt sich in Deutschland mit dem System von Aufgeldern, so genannten Agios, verdeckten Innenprovisionen und Verwaltungskosten, nicht ohne weiteres erkennen. Egal ob Vermögensberater, Finanzdienstleister, Banken oder Sparkassen – letztlich wollen alle von Ihnen nur Ihr Bestes, nämlich Ihr Geld.
Wer jetzt erst – verzögert – merkt, dass es hinten und vorne nicht reicht oder reichen wird, wird es mit der Bank nicht mehr so leicht haben. Zwar geben sich Banken und Sparkassen in der Werbung total flexibel und kundenfreundlich. Die Realität ist eine andere.
Es hilft nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Möglichst frühzeitig sollte das Gespräch mit der Bank gesucht werden. Dafür gilt es gut vorbereitet zu sein. Ansatzpunkte gibt der Darlehensvertrag selbst. In vielen Verträgen gibt es die Möglichkeit, dass der Darlehensnehmer die Tilgung anpassen kann. Ist bereits eine erste Zinsbindung abgelaufen und hat sich in der Folge der Vertragszins verringert, wurde die Darlehensrate aber nicht angepasst, so besteht in aller Regel noch ein Anspruch darauf, die Rate auf den Wert der Tilgung zuzüglich der niedrigeren Zinsen nach unten hin anzupassen.
Läuft eine Zinsbindungsfrist aus oder wird das Darlehen zu variablen Zinsen weitergeführt, kann mit der Bank auch darüber verhandelt werden, ob der Kredit in einem neuen Vertrag, der zum Beispiel für zwei Jahre eine Tilgungsaussetzung vorsieht, weitergeführt werden kann.
Nicht nur in den Medien wird regelmäßig über Datenlecks und Datenraub im Zusammenhang mit dem Angebot von Kreditkarten berichtet. Bei Kreditkartenmissbrauch sind uns aus der anwaltschaftslichen Tätigkeit der Kanzlei eine Vielzahl von ungewöhnlichen Vorkommnissen bekannt, die nicht anders erklärlich sind, als dass auf Seiten der Bank oder dem Kreditkarteninstitut oder dem Karten herstellenden Unternehmen, unberechtigt und – oftmals über einen langen Zeitraum unbemerkt – Daten abfließen.
Wer das Onlinebanking nutzt, sollte dies nie nebenbei oder in einer Situation tun, bei der man abgelenkt werden könnte. Hohe Konzentration und ein Bewusstsein für eine mit Risiken gespickte Tätigkeit ist ratsam.
Onlineplattform verspricht mit dem eingezahlten Geld Gewinne zu erwirtschaften. Diese Gewinne sollten bei so genannten CFDs (Contracts auf Difference), durch Differenzkontrakte, die auf Grundwerte wie Rohstoffe, Indizes, Aktien oder Währungen erwirtschaftet werden.
Am bekanntesten sind wohl die vermeintlichen Geschäfte mit Kryptowährungen, z.B. Bitcoins.