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ZORN REICH WYPCHOL DÖRING

Rechtsanwälte in Sozietät


Verkehrsrecht

Verkehrsrecht | Unfall | Schaden | Bußgeld | Führerschein

Ob bayerische Sportlimousine, englische Raubkatze, amerikanischer Bolide oder E-Auto, – wir lieben Autos!

Uns verbindet eine besondere Freude mit dem Thema. Umso engagierter kümmern wir uns um Fragen das Thema Auto und Verkehr betreffend.

Bei rechtlichen und praktischen Fragen berät Sie Rechtsanwältin Beate Wypchol in den folgenden Bereichen des Straßenverkehrsrechts:

Verkehrsunfall- Wer den Schaden hat, sollte seine Rechte kennen

Es passiert schnell, unerwartet und häufiger als man denkt.

Wenn es knallt im Straßenverkehr hilft unsere Checkliste, die Sie hier runterladen können und ausgedruckt im Handschuhfach in ihrem Auto mitführen sollten.

Bei den überraschend winterlichen Witterungsverhältnissen kommt es in den letzten Tagen häufiger zum Verkehrsunfall. Aber auch bei trockenem Wetter kann es passieren das Ihnen z.B. einer auffährt. Ist es nur ein Blechschaden, haben Sie Glück. Wird man verletzt sollten Sie oder derjenige, der für Sie handelt, wissen, was in der Situation zu tun ist.

Es ist leider eine Tatsache, dass Unfallgeschädigten von den gegnerischen Haftpflichtversicherungen, gerade weil sie meistens nicht genau wissen, was ihnen zusteht, oft zu wenig Geld bekommen.

Die nachfolgende Übersicht soll aufklären helfen.

Hat es geknallt wird meist nach der Polizei der Abschleppdienst angerufen. Ist das Fahrzeug fahruntüchtig, so werden Abschleppkosten regelmäßig bis zur nächsten Vertragswerkstatt gezahlt. Handelt es sich nur um einen Bagatellenschaden, ist also das Fahrzeug problemlos und sicher auf eigener Achse zu bewegen, ist zu empfehlen auf einen Abschleppdienst zu verzichten, wenn die Fahrt zur nächsten Vertragswerkstatt nicht allzu weit ist.

Ist das verunfallte Fahrzeug auf dem Hof der Werkstatt wird spätestens von dieser oder auch bereits schon von dem Abschleppdienst ein Leihwagen angeboten. Empfehlenswert, ist wenn ein Leihwagen benötigt wird, ein Fahrzeug der nächst kleineren Klasse zu nehmen, umso sicherzugehen, dass bei der Abrechnung mit der Versicherung, nach Abzug der so genannten Ersparnis, für den Leihwagen kein Eigenkostenanteil verbleibt. Vorsicht ist vor Unfalltarifen geboten. Empfehlenswert ist der Normaltarif oder eine schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass nur diejenigen Kosten gefordert werden, die von der Versicherung zu erstatten sind.

Für denjenigen, der den Mietwagen nicht unbedingt benötigt, kann es empfehlenswert sein, statt des Mietwagens den so genannten Nutzungsausfall geltend zu machen. Je nach Fahrzeugklasse wird hier ein fiktiver Tagessatz zu Grunde gelegt. Je wertvoller und neuer das Fahrzeug ist, desto höher ist diese Pauschale. Wer zum Beispiel auf seinen älteren Golf verzichten kann, bekommt 29 € pro Tag.

Ist das Fahrzeug in der Werkstatt und der Kfz Meister überschlägt den Schaden und kommt zu einem Betrag, der höher als 1000 € ist, muss die gegnerische Haftpflichtsversicherung einen Gutachter bezahlen. Als Geschädigter darf man den Gutachter selbst aussuchen. Es ist dringend von den freundlich gemeinten Angeboten der Versicherer Abstand zu nehmen, sich von diesen einen Gutachter schicken zu lassen, auch wenn namhafte Organisationen genannt werden.

Ergibt sich trotz der Reparatur des Fahrzeuges aufgrund der Einstufung des Fahrzeuges als Unfallwagen ein so genannter merkantiler Minderwert, kann dieser Wertverlust, der im Gutachten festgehalten wird, gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.

Pauschal ist ein Kostenersatz für Telefon, Porto und andere Kosten des Geschädigten, auch ohne Nachweis, in Höhe von 30 € einforderbar.

Ist es neben dem Vermögensschaden doch zu einem Personenschaden, also zu einer Verletzung bei einem Fahrzeuginsassen gekommen, kann für die gesundheitliche Beeinträchtigung ein Schmerzensgeld und weiterer Kostenersatz gefordert werden.

Zum Thema Schmerzensgeld erhalten Sie hier weitergehende Informationen.

Auch die Kosten des Rechtsanwaltes, den sie selbst auswählen dürfen, werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, in dem Maße, in dem diese haftet. Haftet die Versicherung zu 100 %, werden auch die Rechtsanwaltskosten zu 100 % von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Der Gang zum Anwalt lohnt. Zum einen können wir optimal Ihre Rechte geltend machen und dafür sorgen, dass das was Ihnen zusteht, Ihnen auch tatsächlich zukommt. Zum anderen übernehmen wir als Dienstleister die Unfallabwicklung und entlasten dadurch sowohl zeitlich als auch emotional den Geschädigten, insbesondere zum Beispiel im Falle einer erheblichen Verletzung, so dass die eigene Energie gezielt für die Genesung eingesetzt werden kann.

Wenn Sie wissen möchten, ob wir Ihnen auch bei Ihrem Verkehrsunfall helfen können, fragen Sie uns gerne unverbindlich an.

Bussgeld

Denn esse est percipi – Sein ist wahrgenommen werden. Und weil Sie nun schon die Güte haben, mich ein paar weitere Sätze lang zu begleiten, möchte ich diese Gelegenheit nutzen, Ihnen nicht nur als Lückenfüller zu dienen, sondern auf etwas hinzuweisen, das es ebenso verdient wahrgenommen zu werden: Webstandards nämlich. Sehen Sie, Webstandards sind das Regelwerk, auf dem Webseiten aufbauen. So gibt es Regeln für HTML, CSS, JavaScript oder auch XML; Worte, die Sie vielleicht schon einmal von Ihrem Entwickler gehört haben. Diese Standards sorgen dafür, dass alle Beteiligten aus einer Webseite den größten Nutzen ziehen.

Unfallschaden

Unfallschaden Im Gegensatz zu früheren Webseiten müssen wir zum Beispiel nicht mehr zwei verschiedene Webseiten für den Internet Explorer und einen anderen Browser programmieren. Es reicht eine Seite, die – richtig angelegt – sowohl auf verschiedenen Browsern im Netz funktioniert, aber ebenso gut für den Ausdruck oder die Darstellung auf einem Handy geeignet ist. Wohlgemerkt: Eine Seite für alle Formate. Was für eine Erleichterung. Standards sparen Zeit bei den Entwicklungskosten und sorgen dafür, dass sich Webseiten später leichter pflegen lassen. Natürlich nur dann, wenn sich alle an diese Standards halten. Das gilt für Browser wie Firefox, Opera, Safari und den Internet Explorer ebenso wie für die Darstellung in Handys.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld Und was können Sie für Standards tun? Fordern Sie von Ihren Designern und Programmieren einfach standardkonforme Webseiten. Ihr Budget wird es Ihnen auf Dauer danken. Ebenso möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie mich bin zum Ende gelesen haben. Meine Mission ist erfüllt. Ich werde hier noch die Stellung halten, bis der geplante Text eintrifft. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Und arbeiten Sie nicht zuviel! Überall dieselbe alte Leier. Das Layout ist fertig, der Text lässt auf sich warten. Damit das Layout nun nicht nackt im Raume steht und sich klein und leer vorkommt, springe ich ein: der Blindtext. Genau zu diesem Zwecke erschaffen, immer im Schatten meines großen Bruders »Lorem Ipsum«, freue ich mich jedes Mal, wenn Sie ein paar Zeilen lesen. Denn esse est percipi – Sein ist wahrgenommen werden. Und weil Sie nun schon die Güte haben, mich ein paar weitere Sätze lang zu begleiten, möchte ich diese Gelegenheit nutzen, Ihnen nicht nur als Lückenfüller zu dienen, sondern auf etwas hinzuweisen, das es ebenso verdient wahrgenommen zu werden: Webstandards nämlich. Sehen Sie, Webstandards sind das Regelwerk, auf dem Webseiten aufbauen.

Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, Straßenverkehrsrecht

Alkohol im Straßenverkehr Arznei- und Drogenmissbrauch sowie Suchtproblematik Beratung bei Fahrerlaubnisentziehung sowie bei Verhängung eines Fahrverbots Eignung und Eignungsprüfung medizinisch-psychologisches Gutachten

Wenn’s dreimal blitzt geht’s einmal schief

Städte und Gemeinden brauchen die Einnahmen aus Bußgeldbescheiden. Laut einer aktuellen Reportage der Auto Bild schätzt der dort zitierte Gutachter, dass ein Drittel der ihm bekannt gewordenen Bußgeldbescheide nicht hätten ergehen dürfen.

Die Quintessenz: seitdem Kommunen und private Unternehmen staatliche Aufgaben der Verkehrsüberwachung übernehmen dürfen, tritt der Gedanke der technischen Verkehrsüberwachung zunehmend zurück und geblitzt wird was bußgelträchtig ist.

Damit bestätigt der Gutachten der Reportage der Auto Bild die Erfahrung der Kanzlei, dass überdurchschnittlich häufig, nach eigenen Auswertung sogar an die 50 % der mit Rechtsmittel angegriffenen Bußgeldbescheide keinen Bestand haben. Angriffspunkte, also Fehler die bei der Messung bzw. Dokumentation des vermeintlichen Verkehrsverstoßes gemacht werden, sind so, wie die unterschiedlichsten Messverfahren, vielfältig.

Problematisch wird es immer dann, wenn keine anerkannte Messmethode verwendet wird. Selbst bei Verwendung von geeichten Geräten, mit denen korrekte Messung vorgenommen werden könnten, kommt es häufig vor, dass diese nicht nach ihrer spezifischen Wirkungsweise benutzt werden, sondern nach einem eigens erdachten – aber nichtrechtmäßigen – Messverfahren.

Kritisch in der Vergangenheit, zuweilen auch noch heute, ist die Zeitmessung als solche. Insbesondere dann, wenn über Zeitdifferenzen Wegstrecken bemessen und danach Geschwindigkeiten bestimmt werden sollen.

Besonders kritisch sind Abstandsverstöße. Hier gibt es mannigfaltige Fehler die bei der Erhebung von Beweismaterial für einen vermeintlichen Bußgeldverstoß begangen werden können. Häufig wird an einer ungeeigneten Messstelle, mit einem zweifelhaften Messverfahren gearbeitet und Bildmaterial offenkundig falsch ausgewertet.

Bei der Geschwindigkeitsmessung kann bei zu ambitionierten Verstecken der Messgeräte die Messgenauigkeit durch die Wahl des Versteckes oder der Verblendung oder gar Tarnung beeinträchtigt werden. Laserpistolen zur Messung von Geschwindigkeiten gehören nur in die Hände erfahrener, fachkundig ausgebildeter Beamte. Hier sind Bedienungsfehler sehr häufig.

Auch die Annahme eines nicht vorhandenen oder geringeren Tempolimits als dem tatsächlich bei der Messstrecke vorliegenden ist nicht gerade selten.

Wenn Ihnen also ein Bußgeldbescheid ins Haus schneit und Sie sich an den Vorfall so nicht erinnern können oder dass Ihnen vorgeworfene Fehlverhalten steht im krassen Missverhältnis zu Ihren sonstigen Gewohnheiten, ist es gegebenenfalls ratsam einen Anwalt zu konsultieren. Der kann dann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhebt. Bereits zum Zeitpunkt der Anhörung kann es ratsam sein, anwaltsschaftlichen Rat einzuholen um gegebenenfalls keine verfänglichen Angaben zu machen.

Auch bei kleinen Bußgeldern oder wenigen Punkten entstehen regelmäßig die gleichen Anwaltskosten wie bei schweren Verstößen. Zudem werden diese Kosten selten, nämlich nur dann, wenn in einem gerichtlichen Verfahren der Beschuldigte freigesprochen wird, vom Staat übernommen. Für jeden Autofahrer ist daher ratsam, insbesondere dann, wenn deutlich fünfstellige Kilometerzahlen im Jahr zurückgelegt werden, eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht abzuschließen. Für einen wirksamen Schutz ist darauf zu achten, möglichst kein oder nur einer geringe Selbstbeteiligung pro Schadensfall zu wählen.

Wenn Sie bezogen auf Ihren Bußgeldbescheid stutzig geworden sind, sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.

Wichtig: Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen, d. h. der Einspruch kann nur mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden, wenn er innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde eingeht.

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