Ein Schmerzensgeld ist pfändbar! Ja, leider! Es ist eine gewöhnliche und damit pfändbare Forderung, im Sinne der Vorschrift § 829 der Zivilprozessordnung. Der mit dem Schmerzensgeld verbundene Auszahlungsanspruch gegenüber einem Schädiger oder einer Versicherung wird manchmal gepfändet. Es wird dabei diesen Parteien verboten, das Schmerzensgeld an den Geschädigten zu zahlen, § 829 Absatz 1 Satz...Read More