Der Deubner-Verlag bespricht hier ein aktuelles, aber noch nicht rechtskräftiges Urteil. Inhalt einer fristlosen Kündigung, waren Drohungen von der Person des Mitbewohners eines Mieters. Auch das kann ausreichen, zu kündigen. https://www.deubner-recht.de/news/miet-und-weg-recht/details/artikel/mietvertraege-fristlose-kuendigung-wegen-drohung.html?utm_medium=email&utm_source=rnl_recht_20230712&utm_term=recht&utm_content=NL_2023_28 Eine lesenswerte Übersicht zu „Pöbeleien“ gibt es auch hier: https://www.promietrecht.de/Blog/Beleidigung-der-Nachbarn-durch-Mieter-Kuendigung-der-Wohnung-E3218.htmRead More
Beleidigung im Mietshaus: Ein herzliches „Arschloch“ im Hausflur kann für den Mieter auch schon mal eine Kündigung nach sich ziehen. Erst recht das böse „F-Wort“ gegenüber einer Frau. Dabei muss der Titel nicht einmal dem Vermieter selbst oder dem Nachbarn „verliehen“ werden. Es reich schon wenn eine Mitarbeiterin eines Nachbarn Ziel der Beleidigung wird. Der Vermieter kann das...Read More