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ZORN REICH WYPCHOL DÖRING

Reich Wypchol Döring Rechtsanwälte Partnerschaft mbB


Beleidigung im Mietshaus:

Ein herzliches „Arschloch“ im Hausflur kann für den Mieter auch schon mal eine Kündigung nach sich ziehen. Erst recht das böse „F-Wort“ gegenüber einer Frau.

Dabei muss der Titel nicht einmal dem Vermieter selbst oder dem Nachbarn „verliehen“ werden.

Es reich schon wenn eine Mitarbeiterin eines Nachbarn Ziel der Beleidigung wird.

Der Vermieter kann das als nachhaltige Störung des Hausfriedens ansehen, befand aktuell das Amtsgericht Neuruppin (Az.: 43 C 61/18). Darüber berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin. Auch die Mitarbeiterin gilt als Teil der Hausgemeinschaft.

In dem verhandelten Fall hatte ein kleiner Hund des Mieters in den Hausflur uriniert. Die Mitarbeiterin eines Wohnungsnachbarn forderte den Hundehalter und Mitmieter auf, die Pfütze zu beseitigen.

Daraufhin beschimpfte der Mann die Frau mit beleidigenden Kraftausdrücken, u.a. dem an das weibliche Geschlecht gerichteten „F….Wortes“. Der Vermieter kündigte daraufhin den Mietvertrag und zwar fristlos. Richtig, entschied nun das Amtsgericht.

[Die Gerichtsentscheidung]

„Tätern“ ist nur zu raten sich sofort und ausdrücklich für die Wortwahl zu entschuldigen und dies ggf. schriftlich zu wiederholen, gerade wenn statt einer „Aussage gegen Aussage Situation“ mögliche Zeugen anwesend waren.

„Betroffene“ sollten ebenfalls sofort nach Zeugen suchen, ggf. sofort Mietverwaltung, Vermieter oder die Polizei informieren.

https://openjur.de/u/2254935.html

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