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Reich Wypchol Döring Rechtsanwälte Partnerschaft mbB


Wie können Mieteinnahmen innerhalb der Familie effizient umverteilt werden?

Unter welchen Bedingungen wird die steuerliche Anerkennung eines Zuwendungsnießbrauchs gewährt? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich bestätigt, dass die zeitlich begrenzte Übertragung von Einkunftsquellen (Mieteinnahmen) auf minderjährige Kinder durch einen unentgeltlichen Nießbrauch nicht als missbräuchlich betrachtet wird, sofern die Eltern – abgesehen von der übertragenen Einkunftsquelle – keine zusätzlichen steuerlichen Vorteile erlangen. Das Urteil vom 20. Juni 2023 (IX R 8/22) verdeutlicht, dass diese Übertragung lediglich zu einer Verschiebung der Einkunftsquelle führt, ohne weitere steuerliche Vorteile zu generieren.

Im konkreten Fall war die Klägerin, eine Nießbrauchsgemeinschaft bestehend aus den Beigeladenen (Kindern), mit dem Finanzamt im Streit. Es ging um die Anerkennung der unentgeltlichen Übertragung des Nießbrauchs an einem vermieteten Grundstück von den Eltern auf die minderjährigen Beigeladenen (Kindern). Der Knackpunkt: die Nutzung des Grundfreibetrags der minderjährigen Kinder zur Minderung der Steuerlast aus den Mieteinnahmen.

Der BFH bestätigte die Wirksamkeit der Übertragung und konnte keinen Gestaltungsmissbrauch feststellen.

Gemäß § 42 Abs. 2 AO liegt Missbrauch vor, wenn eine rechtliche Gestaltung zu einem nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Die Übertragung an Dritte oder zur Erfüllung von Unterhaltspflichten wird üblicherweise nicht als missbräuchlich betrachtet.

In diesem Fall resultierte die Übertragung des Nießbrauchsrechts lediglich in der Verschiebung der Einkunftsquelle (Mieteinnahmen). Ein steuerlicher Vorteil ergab sich nur aus der reinen Übertragung der steuerlichen Einkunftsquelle. Diese Vorgehensweise entspricht der gesetzlichen Regelung und ist somit rechtlich konform.

Die Übertragung eines Nießbrauchsrechts von ertragsbringenden Vermögenswerten kann eine sinnvolle Maßnahme sein, um die steuerlichen Freibeträge für Minderjährige optimal zu nutzen. Auf diese Weise können Eltern ihre Unterhaltsverpflichtungen erfüllen und gleichzeitig Einkünfte aus ihrer zu versteuernden Einkunftsquelle entfernen.

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