…an denen wir arbeiten.
Mittelstand: Wir erarbeiten zurzeit wieder „force majeure“ Klauseln für Business-, Liefer-, und Werkverträge.
Es gibt Anpassungen für KMUs und Gewerbe und Industrie im Rahmen von Montage- und Werkvertragsüberarbeitungen. Unglücke, Naturkatastrophen und Konflikte haben zu neuen Bedürfnissen geführt in der „just-in-time“ Denkweise. Ansprüche und Einschränkungen bei der Haftung dürfen nicht einseitig gestellt oder ins uferlose abdriften.
Neuerungen der letzten Jahre sind auch weiterhin der Datenschutz und der Schutz von Know-How durch das Geschäftsgeheimnisgesetz. Genauso aktuell bleiben auch die Daten- und IT-Sicherheit. Was in den Liefer- oder Werkvertrag einfließen soll, muss sich auch spiegelbildlich im Arbeitsvertrag oder in der gelebten Geschäftspraxis wiederfinden. Bewerberdaten haben in Zeiten eines Fachkräftemangels noch höhere Bedeutung erfahren. Sie werden noch sensibler behandelt.
Entwicklungsabteilungen und ihre Arbeit wollen geschützt werden. Das gilt für „Erfindung“, allgemeinem Know-How oder Patent-Lizenz.
Haftungsklauseln und Garantieerklärungen zum Produkt, aber auch typische Gewährleistungseinschränkungen werden in Vertrag und AGB angepasst. Firmen brauchen viel häufiger Beratung zu Anpassungen und Entwürfen neuer „social-media-guidelines“. Hier tauchen arbeitsrechtliche Fragen und der Aspekt der „gelebten Außendarstellung“ eines Unternehmens – letztendlich auch zur deren inhaltlichen Umsetzung auf.
Serviceversprechen zu branchenübliche Qualitätsansprüche und genaue Leistungsdefinitionen stehen auf der einen Seite. Der Angebotspreis auf der anderen. Beide Positionen müssen in Einklang gebracht werden. Wir diskutieren die vertraglichen Versprechen und die Erwartungen des Kunden regelmäßig mit den Mandanten. Egal ob es sich um Service-Level-Agreements oder der Verfügbarkeit einer Hotline handelt.