Der Deubner-Verlag bespricht hier ein aktuelles, aber noch nicht rechtskräftiges Urteil.
Inhalt einer fristlosen Kündigung, waren Drohungen von der Person des Mitbewohners eines Mieters.
Auch das kann ausreichen, zu kündigen.
Eine lesenswerte Übersicht zu „Pöbeleien“ gibt es auch hier: