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Gewalt
Der Deubner-Verlag bespricht hier ein aktuelles, aber noch nicht rechtskräftiges Urteil. Inhalt einer fristlosen Kündigung, waren Drohungen von der Person des Mitbewohners eines Mieters. Auch das kann ausreichen, zu kündigen. https://www.deubner-recht.de/news/miet-und-weg-recht/details/artikel/mietvertraege-fristlose-kuendigung-wegen-drohung.html?utm_medium=email&utm_source=rnl_recht_20230712&utm_term=recht&utm_content=NL_2023_28 Eine lesenswerte Übersicht zu “Pöbeleien” gibt es auch hier: https://www.promietrecht.de/Blog/Beleidigung-der-Nachbarn-durch-Mieter-Kuendigung-der-Wohnung-E3218.htm
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