0641 / 20 21 21 vereinbaren Sie einen Termin oder Rückruf       info@zrwd.de
Montag - Freitag 08:30 - 13:00 | 13:30 -18:00

ZRWD

Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB



Day

April 18, 2023
Patientenverfügung
Mit der Vorsorgevollmacht kann man für den Fall, dass man selbst nicht mehr fähig ist, Entscheidungen zu treffen, einer Person des Vertrauens die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend handeln, entscheiden und Verträge abschließen, ohne dass es weiterer (gerichtlicher) Maßnahmen bedarf. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Bankangelegenheiten, Verträge, Angelegenheiten der...
Read More