01522 15 32 111 od. 0641 / 20 21 21 vereinbaren Sie einen Termin oder Rückruf      
Montag - Freitag 08:30 - 13:00 | 13:30 -18:00

ZRWD

Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB



Wegen einer technischen Groß-Störung bei Vodafone seit dem 16.06. im Kabelnetz : 01522 15 32 111 (Nottelefon)

Day

März 6, 2023
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte am Mittwoch ( 23.01.2019, Az. 7 AZR 733/16) über eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages. Es hielt die nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit-  und Befristungsgesetz (TzBfG) erfolgte Befristung für nicht zulässig. Zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber hatte bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden. Zudem hatte das Arbeitsverhältnis...
Read More
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner