Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte am Mittwoch ( 23.01.2019, Az. 7 AZR 733/16) über eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages. Es hielt die nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erfolgte Befristung für nicht zulässig. Zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber hatte bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden. Zudem hatte das Arbeitsverhältnis...Read More