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Widerrufsrecht für Teakbaum-Investitionen: BGH stärkt Verbraucherrechte

Life Forestry Switzerland AG – Rückabwickeln?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 15. Mai 2024 (Az. VIII ZR 226/22) entschieden, dass deutsche Verbraucher bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen über Teakbäume in Costa Rica, abgeschlossen mit einem Schweizer Unternehmen, ein unbefristetes Widerrufsrecht haben, sofern sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.

Der Fall

Ein Schweizer Unternehmen bot auf seiner Website den Kauf von Teakbäumen in Costa Rica an, verbunden mit Dienstleistungen wie Pflege und Ernte der Bäume. Ein deutscher Kunde schloss 2010 und 2013 Verträge über 800 bzw. 600 Teakbäume für insgesamt 81.200 Euro ab. In den AGB war Schweizer Recht vereinbart und der Gerichtsstand in der Schweiz festgelegt. Über ein Widerrufsrecht wurde der Kunde nicht informiert.

2020 widerrief der Kunde die Verträge und verlangte die Rückzahlung seiner Investitionen abzüglich erzielter Erlöse. In den Vorinstanzen hatte er überwiegend Erfolg. Das Schweizer Unternehmen ging in Revision.

Entscheidung des BGH

Der BGH wies die Revision zurück. Der Kläger hat Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Entgelte abzüglich bereits erzielter Erlöse, gegen Rückübertragung der Rechte aus den Verträgen. Nach deutschem Recht (§§ 312b, 312d, 355 BGB aF) besteht ein unbefristetes Widerrufsrecht, da keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorlag.

Internationale Zuständigkeit und Anwendbarkeit des deutschen Rechts

Deutsche Gerichte sind zuständig, weil der Kläger als Verbraucher handelte und das Schweizer Unternehmen seine Dienstleistungen auf Deutschland ausgerichtet hatte. Die Klausel über den Gerichtsstand in der Schweiz ist unwirksam (Art. 17 LugÜ II). Zudem ist deutsches Recht anwendbar, da es für den Verbraucher günstiger ist (Art. 6 Rom I-VO).

Finanzdienstleistungsverträge

Die Verträge gelten als Finanzdienstleistungsverträge, da sie über die reine Bereitstellung von Sachgütern hinausgehen und wesentliche Dienstleistungen zur Renditeerzielung umfassen. Dies rechtfertigt die Anwendung des deutschen Widerrufsrechts.

Fazit

Der BGH stärkt mit diesem Urteil die Rechte von Verbrauchern bei internationalen Investmentgeschäften und stellt klar, dass ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen unerlässlich sind, um die Rechte der Verbraucher zu wahren.

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