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Fortbildung und Vertiefung der eigenen jahrelangen Schwerpunkttätigkeit.

Im November 2022 hat der Kollege RA Jörg Reich erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt bestanden.

Das ist der theoretische Teil der Prüfung. Den Titel darf er damit aber noch nicht führen, denn der Lehrgang mit Klausuren dient – wie gesagt – nur zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse eines Fachanwaltes. Er muss dazu nun durch Nachweis von Betätigungen und Fällen seine praktischen Erfahrungen aus den letzten drei Tätigkeits-Jahren nachweisen.

Dann darf auch der Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ getragen/geführt werden.

Ein Antrag bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main wird bereits vorbereitet.

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