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ZORN REICH WYPCHOL DÖRING

Rechtsanwälte in Sozietät


Unternehmen in der Scheidung

Der Goldstandard für Selbständige und Unternehmer ist: bereits vor der  Eheschließung einen Ehevertrag aufzusetzen. Was bei Familiendynastien in Unternehmen, ähnlich wie früher bei adligen Familien, gelebtes Prinzip ist, keine Heirat ohne Gütertrennung, bildet längst nicht die Regel ab.

Gerade für Startups gilt zu bedenken, dass Unternehmen im Laufe einer Ehe, mag sie 10 oder 20 Jahre dauern, erhebliche Wertsteigerungen erfahren können. Ohne eine Regelung muss bei einer Ehescheidung dem am Unternehmen nicht beteiligten Partner ein Zugewinnausgleich ausgezahlt werden, der leicht in Millionenhöhe resultieren kann. Dann ist bestensfalls das Unternehmen erheblich belastet, wenn nicht sogar in deutlicher Schieflage – oder die Insolvenz droht. Es gilt also – über den eigenen privaten Bereich hinaus – für das Unternehmen, die Mitarbeiter und deren Familien soziale Verantwortung zu übernehmen.

Wer keine strikte Gütertrennung möchte, kann bei der sogenannten modifizierten Zugewinngemeinschaft bestimmte Vermögenswerte aus dem für den Zugewinn maßgeblichen Vermögen ausnehmen. Jeweils können z.b. Unternehmen oder Gesellschaftsanteile an solchen ausgenommen werden und damit unberücksichtigt bleiben.

Kommt es zu einer Ehescheidung, führt diese gleichwohl zu einem Zugewinnausgleich. In einem solchen Fall würden aber die ausgenommenen Vermögenswerte nicht zu dem maßgeblichen Vermögen hinzugerechnet. Entsprechend geringer fällt der Zugewinnausgleich aus. Die Gefahr, dass der Gesellschaftsanteil oder das Unternehmen über Gebühr belastet werden, ist deutlich geringer.

Stehen Gedanken über eine Trennung an, oder wird man mit diesem Ergebnis vom Partner überrascht, gilt es, sich von einer qualifizierten Anwaltskanzlei beraten zu lassen, die interdisziplinär sowohl die wirtschaftsrechtlichen Zusammenhänge erfasst, als auch die im Vordergrund stehenden familienrechtlichen Fragestellungen beantworten kann.

Je früher eine Beratung erfolgt, desto eher kann mit der Ausgangslage kreativ umgegangen werden, mit dem Ziel, eine – aus Unternehmenssicht – möglichst günstige Gestaltung des Scheidungsverfahrens erfolgreich umsetzen zu können.

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