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Tankkartenbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung

Tankkartenbetrug: So verlockend die Versuchung bei den heutigen Spritpreisen zu sein scheint, die Tankkarte zur Befüllung des eigenen Pkws zu nutzen. Besser ist es, diese Versuchung zu widerstehen.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen stellt in seiner Entscheidung 2 Sa 313/22 klar, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen, auch ohne vorherige Abmahnung, ein solches Handeln eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages rechtfertigen kann.

Tankkartenbetrug

Wer mehrmals die Tankkarte seines Arbeitgebers privat nutzt, kann eine fristlose Kündigung erhalten. Gerade wenn diese ihm lediglich zur Nutzung in Bezug auf den Dienstwagen überlassen wurde

Abmahnung?

Man wird bei einmaligen Vergehen, wohl geneigt sein, eine vorherige Abmahnung zu fordern.

In diesem Fall war es aber so, dass der Mitarbeiter in einer Vielzahl von Fällen die dienstliche Tankkarte in nutzte. Für seinen privaten PKW. Dabei half es dem Arbeitsarbeitnehmer auch nicht, dass er grundsätzlich berechtigt war, mit dem Dienstfahrzeug auch Privatfahrten zu unternehmen. Ein Recht zum tanken eines privaten PKWs ergab sich aus der Dienstwagen Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber nicht.

In den weit mehr als 30 Fällen sah das Gericht einen derart schwere Pflichtverletzung, die eine Abmahnung entbehrlich machte.

Man sollte in jedem Fall der Versuchung widerstehen, den privaten Pkw mit einer dienstlichen Tankkarte zu betanken. In dem Maße, in dem aktuell die Kosten für Betriebsstoffe steigen, wird das Augenmerk zunehmend auf die Betankung von Dienstwagen gerichtet. Es ist immer nur eine Frage der Zeit, bis solche unrechtmäßigen Vorgänge aufgedeckt werden.

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