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Schriftformerfordernis
Ärger im Hausflur
Eigenbedarf und Verzicht auf Eigenbedarf: Landgericht Berlin zum wirksamen Ausschluss Es wird in einem Mietvertrag die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen und zwar für mehr als ein Jahr (ggf. auch deutlich länger). Dieses Schriftstück wird als Anlage dem Mietvertrag beigefügt. Dieses Schriftstück muss der Schriftform des bürgerlichen Rechts bzw. Mietrechts genügen, also § 550 BGB und...
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