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ZORN REICH WYPCHOL DÖRING

Rechtsanwälte in Sozietät


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Konsequenzen
Bei selbst genehmigten Urlaub droht Kündigung. Urlaub ohne die Genehmigung vom Arbeitgeber kann auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Arbeitgeber können mit berechtigten Gründen die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers ablehnen. Sich dann über die Ablehnung hinwegzusetzen und eigenmächtig Urlaub zu machen berechtigten Arbeitgeber zur Kündigung. Unter Umständen kann sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. So entschied zuletzt das Landesarbeitsgericht...
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