Bei Übertragungen des Vermögens innerhalb der Familie lässt sich bei richtiger Gestaltung ordentlich und legal Steuern sparen. Vorliegend soll die Schenkung unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern näher beleuchtet werden. Schenkt z.B. ein Ehegatte dem anderen Ehegatten ein Familienheim, ist diese Zuwendung von der Schenkungssteuer befreit. Gleiches gilt für die Schenkung eines Familienheims bei eingetragenen Lebenspartnern....Read More