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Scheidung auf polnisch: rozwód

Scheidung auf polnisch – oder was ist zu beachten, wenn ich mich von einem Ehepartner mit polnischen Wurzeln scheiden lassen möchte. Scheidung auf sizilianisch kennt man: sie ist verboten und das ist gut so. Scheidung auf polnisch ist kein neuer Code für eine bestimmte Begehungsart.

Aber – wer sich von einem Ehepartner mit polnischen Wurzeln scheiden lassen möchte, sei es, dass beide Ehegatten Polen sind und in Deutschland leben, einer in Polen oder im Ausland lebt, nur einer Pole ist und in Deutschland oder Polen oder im Ausland lebt, oder ob einer deutschstämmig mit polnischem Pass ist, muss einiges Rechtliches beachten.

Zudem ist die Herkunft auch mentalitätsprägend und sollte bei den Verhandlungen über die Auseinandersetzung von Vermögen nicht unterschätzt oder gar vernachlässigt werden.

Neben dem EU-Recht, der internationalen, sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Gerichts (Familiengerichts), der Frage, ob Schuld eine Rolle spielt oder nicht, in Fragen des nachehelichen Unterhaltes (eventueller Kaufkraftausgleich) oder ob ein dem polnischen Recht unbekannter Versorgungsausgleich durchgeführt wird oder nicht, ist man gut beraten, anwaltschaftliche Hilfe mit entsprechender Kompetenz zu wählen.

Gerade bei erheblichen Unterschieden bei den jeweiligen Einkommen und Vermögen können schmerzliche Fehler so vermieden werden.

Besondere Fragestellungen in Bezug auf Selbständige und Unternehmensinhaber können mit den weiteren Berufsträgern der Kanzlei in den jeweiligen Fachgebieten erörtert und in Lösungsansätze eingearbeitet werden.

Rechtsanwältin Beate Wypchol, in Strzelce Opolskie in Polen geboren und aufgewachsen, studierte in Gießen Rechtswissenschaften. Schon während des Studiums wählte sie das Familienrecht zu ihrem Schwerpunkt. Sie beherrscht beide Sprachen in Wort und Schrift und verfügt über langjährige Erfahrung in diesem besonderen Themenkomplex (Scheidung auf polnisch) als Rechtsanwältin in Deutschland. Sie ist bundesweit tätig.

Ihre besonderen Rechtskenntnisse, aber nicht zuletzt ihr besonderes Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit auch in der jeweiligen Muttersprache der Ehepartner zu verhandeln, ermöglichen ihr die kompetente und zielführende Bearbeitung der ihr übertragenen Mandate.

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