Darlehen von Schwiegereltern: Rückzahlungspflicht auch nach Scheidung
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass größere Geldbeträge, die innerhalb der Familie verliehen werden, nicht automatisch als bloße Gefälligkeit gelten. Konkret muss ein Schwiegersohn seinen ehemaligen Schwiegereltern ein sechsstelliger Darlehensbetrag zurückzahlen – trotz der Scheidung von deren Tochter.
Hintergrund des Falls
Ein Mann benötigte finanzielle Unterstützung, um ein geerbtes Wohnhaus zu behalten, nachdem seine Bank ihm den Kredit gekündigt hatte. Seine Schwiegereltern sprangen ein und nahmen selbst ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro auf, um seine Restschuld zu begleichen. Es war vereinbart, dass er die Raten sowie die Zinsen übernehmen würde, was er zunächst auch tat.
Nach der Scheidung von ihrer Tochter stellte der Schwiegersohn jedoch die Zahlungen ein. Er argumentierte, dass er aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr in der Lage sei, die Tilgung fortzusetzen. Die Schwiegermutter forderte daraufhin die Rückzahlung des offenen Betrags von rund 190.000 Euro vor Gericht – mit Erfolg.
Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht stellte klar, dass es sich bei der Finanzspritze nicht um eine bloße familiäre Gefälligkeit handelte, sondern um ein rechtsverbindliches Darlehen. Ausschlaggebend dafür war der sogenannte Rechtsbindungswille: Ein solch hoher Betrag geht über eine alltägliche Unterstützung hinaus, und sowohl die Schwiegereltern als auch der Schwiegersohn hatten ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an der Vereinbarung.
Ein weiteres wichtiges Indiz war die jahrelange Tilgung durch den Schwiegersohn. Das Gericht sah hierin eine Bestätigung, dass es sich nicht um eine Schenkung oder eine unverbindliche Unterstützung handelte. Nach der Kündigung des mündlich vereinbarten Darlehens steht den ehemaligen Schwiegereltern daher ein Anspruch auf Rückzahlung zu.
Fazit
Wer innerhalb der Familie größere Geldsummen verleiht, sollte klare Absprachen treffen und diese idealerweise schriftlich festhalten. Andernfalls kann es, insbesondere nach familiären Veränderungen wie einer Scheidung, zu rechtlichen Streitigkeiten kommen. Das Urteil zeigt: Auch mündliche Darlehensverträge sind bindend – und eine Rückzahlungspflicht besteht, wenn ein klarer Rechtsbindungswille erkennbar ist.