Elektro-/ Plug-in-Hybridauto hält Reichweite nicht ein – Rücktritt vom Kaufvertrag möglich
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Wuppertal zeigt deutlich: Weicht die tatsächliche Reichweite eines Elektrofahrzeugs erheblich von den Herstellerangaben ab, kann ein Sachmangel vorliegen – mit der Folge, dass Käufer den Kaufvertrag rückabwickeln dürfen.
Der Fall: Deutlich geringere Reichweite als beworben
Ein Käufer erwarb ein Elektrofahrzeug zu einem Preis von 39.000 Euro. Laut Herstellerangaben sollte das Fahrzeug eine Reichweite von bis zu 341 km nach dem WLTP-Standard erreichen. Tatsächlich kam das Fahrzeug jedoch – selbst bei schonender Fahrweise im Eco-Modus und überwiegend innerstädtischer Nutzung – auf maximal etwa 160 km.
Nachdem der Verkäufer eine Nachbesserung verweigerte, erklärte der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Das Urteil: Rückabwicklung trotz „Durchschnittsangaben“
Das Landgericht Wuppertal gab dem Käufer weitgehend recht (Urteil vom 18.12.2025, Az. 10 O 282/23):
- Rückzahlung von rund 33.750 Euro
- Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs
- Zusätzlich Erstattung der Anwaltskosten
Ein Abzug erfolgte lediglich für die bereits gefahrenen Kilometer.
Warum das Gericht einen Mangel bejaht hat
Besonders praxisrelevant ist die Begründung:
Die beworbene Reichweite stellt zwar nicht zwingend eine garantierte Beschaffenheit dar – sie ist aber eine sogenannte „öffentliche Äußerung“ des Herstellers. Käufer dürfen sich grundsätzlich darauf verlassen.
Ein Sachverständigengutachten ergab:
- Tatsächliche Reichweite im WLTP-Test: nur ca. 282 km
- Abweichung: rund 18%
- Zusätzlich überdurchschnittliche Batterie-Degradation
Das Gericht stellte klar:
Eine Abweichung von über 10% ist erheblich – und berechtigt regelmäßig zum Rücktritt.
Wichtige Erkenntnisse für Käufer von Elektroautos oder Plugin Hybriden
Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für Verbraucher:
- Herstellerangaben zur Reichweite sind rechtlich relevant
- Auch „Durchschnittswerte“ können maßgeblich sein
- Deutliche Abweichungen stellen einen Sachmangel dar
- Käufer müssen sich nicht mit erheblich geringerer Leistung zufriedengeben
Gerade bei Elektrofahrzeugen ist die Reichweite ein zentrales Kaufkriterium – entsprechend streng prüfen Gerichte Abweichungen.
Praxis-Tipp: Frühzeitig handeln
Entscheidend im vorliegenden Fall war auch:
- Der Käufer hat den Mangel frühzeitig gerügt
- Eine Frist zur Nachbesserung gesetzt
- Den Rücktritt sauber erklärt
Ohne diese Schritte wäre die Durchsetzung deutlich schwieriger gewesen.
Fazit: Gute Chancen bei erheblichen Reichweitenabweichungen
Das Urteil stärkt die Rechte von Käufern deutlich. Wer feststellt, dass sein Elektroauto die versprochene Reichweite nicht annähernd erreicht, sollte seine Ansprüche prüfen lassen.
In vielen Fällen bestehen gute Chancen auf:
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Rückzahlung des Kaufpreises
- Ersatz von Rechtsverfolgungskosten
Übrigens auch bei geleasten oder finanzierten Autos!
