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Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB



Funkmast: LTE und 5G Standorte vermarkten
Was ist mein Funkmast – Standort wert?

Wir helfen mit Durchsicht der Gestattungs- und Pachtverträge zu Funkmasten und Funktürmen sowohl bei Altverträgen, die möglicherweise verlängert werden sollen (Annex-Ketten) oder auch bei Neuverträgen für Projekte die jetzt gerade erst entstehen.

Dabei werden wir in der Beratung häufiger gefragt, mit welcher Pacht aktuell gerechten werden darf.

Ein Funkturm, Funkmast auf Freiflächen wird vom Provider langfristig geplant. Geringere Laufzeiten lohnen für den Netzbetreiber kaum. Anders sieht es bei Sendeeinrichtungen auf Bestandsgebäuden aus. Aber auch hier ist das Interesse des Providers aus der Erfahrung eher eine langfristige Bindung.

Orientierungspunkt ist regelmäßig eine 30 jährige Laufzeit.

Für Standorte bei denen der Turm vom Vermieter „mitgebracht“ wird (z.B. Wassertürme, Schornsteine, Werbetürme) sieht es ggf. wieder anders aus. Für ältere Standorte sind, historisch bedingt, in der Regel höhere Preise vereinbart.

Verhandlungssache!

Details bleiben Verhandlungssache, wobei häufig 3.000,- pro Jahr für einen Neustandort als Verhandlungsbasis gesehen wird (Stand Herbst 2021, für LTE Mobilfunkturm).

Was gilt es noch zu beachten?

Aufgrund der langfristigen Bindung bestehen Chancen und Möglichkeiten. Gerade in Zeiten, in denen die Inflation steigt, ist eine vernünftige Absicherung der inflationsbedingten Kaufkraft in dem langfristigen Vertrag sinnvoll. Hier versuchen die Anbieter lediglich Möglichkeiten zu Vertragsverhandlungen zu schaffen. Es ist besseer einen einfachen und nahezu automatischen Anpassungsmechanismus zu etablieren. Solche Klauseln (Indexklausel) sind kompliziert und schnell unwirksam, weshalb professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden sollte.

Rückbau!

Ein weiteres Problemfeld sind die teils massiven Baumaßnahmen (Fundamentgestaltung durch Stahlbeton) die im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses oder einer anderweitigen Vermarktung der Fläche durchaus ein Problem darstellen können. Hier ist es wichtig darauf zu achten, dass eine wirksame Rückbauverpflichtung installiert wird. Idealerweise wird diese durch entsprechende finanziellen Sicherheitsmechanismen für Unwägbarkeiten in der Zukunft (Insolvenz des Betreibers) abgesichert.

Es gilt also einiges zu beachten, um langfristig kalkulierbares Einkommen zu generieren und unkalkulierbare Risiken oder Kaufkraftverfall entgegenzuwirken.

Bitte beachten Sie: Wir sind keine Vermittler oder Makler! Wir können Ihren Standort weder vorschlagen, noch anmelden oder diesen technisch bewerten.

Wir prüfen als Anwälte für Sie die vorgelegten Verträge und beraten hierzu.

Für Standortangebote setzen sie sich bitte mit den Standortbetreibern, sprich den Turminhabern in Verbindung. Das sind z.B. die Firmen Deutsche Funkturm GmbH (DFMG), Vantage Towers oder ATC, American Tower Corporation, ggf. die Firma MD7, Telefonica Deutschland. Deren Anschriften und Telefonkontakte finden Sie leicht im Internet.

Häufig werden Sie auch durch dritte Vermittler (sog. „Consultants“) angeschrieben, nur beispielhaft sei hier die Firma „Vorblick“ genannt oder „Whitespot“.

Preise, Renditen, Erfahrungen:

Ein Markt wird beherrscht von Angebot und Nachfrage.

Es ist durchaus verständlich, dass Provider oder reine Standortanbieter nun versuchen die Preise, die einst aus den 90er Jahren stammten, günstiger zu gestalten. Immerhin zahlen wir für Telefongespräche nicht mehr 30 oder 23 Pfennig. Aber gerade in 2022 sind nicht zuletzt durch Corona, Suezkanal und Ukraine-Krieg die Verbraucherpreise gestiegen und landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich könnten ggf. insgesamt wertvoller werden, angesichts trockenerer Sommer und krisenbedingter Ernteausfälle.

Daher ist sicherlich die Diskussion entbrannt ob 3.000 pro Jahr als Maßstab für einen Funkstandort angemessen sind, denn beide Parteien rufen sich nun deutlicher gegenseitig zu

„es wird alles teurer!“

Es ist aber auch zu beobachten, dass bei 2.000,- EUR oder 1.500 EUR pro Jahr langsam eine „Interessensgrenze“ der zu beratenden Kunden, der Mandanten entsteht. Dann wird der Acker doch lieber wieder gesamt verpachtet, es sei zu viel Aufwand, zumal auch zahlreiche Exit-Möglichkeiten, bzw. Kündigungsmöglichkeiten für die Provider und Standortinhaber die Verträge so erscheinen lassen, dass man „lange haben will können“ (30 Jahre max. gesetzlich mögliche vertragliche Laufzeit), aber „zur Not, schnell weg sein darf“ (Standort rentiert sich nicht mehr, weil unwirtschaftlich).

Der geneigte Leser beachtet bitte, es geht hier um Standorte auf Landflächen, meist im Außenbereich.

Als weitere Überlegung sollte überprüft werden, ob der Standort schon „uralt“ ist, sprich aus den 90ern, dann ist er sicherlich voll abgeschrieben, doch auch dann ist die Frage, ob der Anbieter/Provider gerade jetzt Lust und Zeit hat, bei einem Rückbau das Fundament aus der Wiese zu graben. Für den Metallturm braucht er in diesen Tagen allerdings nur kurz einen Schrotthändler anrufen.

Ein interessanter Fall aus der Eifel, der gut zum Thema passt, von Golem.de

https://www.golem.de/news/kein-deutscher-mobilfunk-gemeinde-will-nicht-als-weisser-fleck-gelten-2303-172507.html

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