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Sie kennen Ihre Rechte? Dann kommt für viele jetzt ein Update!

Noch für viele unbemerkt trat zum 01.01.2022 eine weit reichende Reform des Kaufrechtes in Kraft. Die gesetzlichen Regelungen wurden dadurch deutlich verbraucherfreundlicher.

Damit wurde es deutlich einfacher, zum Beispiel bei einem Autokauf, sich von einem Fahrzeug, das nicht die Erwartungen erfüllt oder mit Mängeln belastet ist, wieder zu trennen und den Kaufvertrag rückabzuwickeln.

Hierauf muss auch nicht mehr ewig gewartet werden. Fordert man den Verkäufer zur Nachbesserung auf, muss diese innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Versäumt es der Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist rechtzeitig und erfolgreich die Nachbesserung vorzunehmen, so steht es dem Käufer frei, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Vom Ablauf her ist dies allerdings selten so einfach, wie der Kauf eines Fahrzeuges. Ist der Kauf finanziert worden, so muss gleichzeitig der Kreditvertrag vorzeitig beendet werden. Durch die regelmäßige Sicherungsübereignung des Fahrzeuges an die kreditgebende Bank ist hier eine Rückabwicklung in dem Dreiecksverhältnis:  „Bank – Verkäufer – Käufer“ vorzunehmen.

Was an Kosten von dem Verkäufer verlangt werden kann, welche Nutzungsentschädigung man sich anrechnen lassen muss und ab wann die Ratenzahlung bei der Bank eingestellt werden kann, weiß der in der Rückabwicklung von Autokäufen versierte Rechtsanwalt.

Rufen Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich zu einem Erstgespräch am Telefon an.

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