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ZORN REICH WYPCHOL DÖRING

Reich Wypchol Döring Rechtsanwälte Partnerschaft mbB


Life Forestry Switzerland AG – Rückabwickeln?

Die Life Forestry Switzerland AG mit Sitz in der Schweiz konzentriert sich auf Holzinvestitionen, insbesondere im Bereich Teak. Privatanleger haben die Möglichkeit, einzelne Bäume oder komplette Plantagen in Mittelamerika zu erwerben. Im Rahmen dieses Investments schließen sie einen Servicevertrag ab, der sicherstellt, dass lokale Subunternehmen die regelmäßige Pflege der Bäume übernehmen.

Die Laufzeit solcher Investitionen erstreckt sich oft über Jahrzehnte, abhängig von der Altersstruktur des erworbenen Baumbestandes. Renditen werden durch regelmäßige Holzfällungen erzielt.

Das Unternehmen vertreibt seine Produkte auch an Privatanleger in Deutschland. Allerdings gibt es Bedenken bezüglich der Einhaltung der deutschen Gesetze im Bereich des Vertriebs von Kapitalanlagen. Die Life Forestry Switzerland AG hat sich bisher nicht an die strengen Vorschriften der EU und insbesondere Deutschlands gehalten.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bereits am 03.05.2021 interveniert und der Life Forestry Switzerland AG untersagt, das Produkt “Golden Teak – Land Lease 2020” in Deutschland zu vertreiben.

Die Untersagung erfolgte aufgrund des Fehlens eines von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekts, der die erforderlichen Angaben nach dem Vermögensanlagengesetz enthielt.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines geprüften Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlichen Mindestangaben enthält und ob der Inhalt verständlich und kohärent ist. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der Angaben im Prospekt.

Infolgedessen können Privatanleger Ansprüche geltend machen, darunter das Recht auf Widerruf. Die gesetzlichen Regelungen für das Widerrufsrecht können je nach Erwerbszeitpunkt der Anlage unterschiedlich sein. Die Rückabwicklung kann über Anfechtung, Falschberatung oder Prospekthaftung erfolgen.

Wir haben bereits mit Erfolg bei Gericht die Rückabwicklung von Bauminvestments eingeklagt.

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