Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein Schock – besonders, wenn das Arbeitsverhältnis erst seit kurzer Zeit besteht. Viele glauben fälschlicherweise, dass sie in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Abfindung haben und die Kündigung einfach hinnehmen müssen. Doch das stimmt so nicht!
Oft kann auch bei kurzer Unternehmenszugehörigkeit eine Abfindung durchgesetzt werden. Wichtig ist, dass Sie schnell reagieren (3-Wochen-Frist!) und sich gegen die Kündigung wehren – nicht nur wegen der Abfindung, sondern auch, weil eine vorschnelle Zustimmung Probleme mit dem Arbeitsamt verursachen kann.
Warum kann eine Abfindung auch bei kurzer Betriebszugehörigkeit möglich sein?
Eine gesetzliche Abfindungspflicht gibt es nur in wenigen Fällen, etwa bei betriebsbedingten Kündigungen mit einem Abfindungsangebot (§ 1a KSchG). Trotzdem zahlen viele Arbeitgeber eine Abfindung – oft um einen langen und teuren Kündigungsschutzprozess zu vermeiden.
Auch wenn Sie erst wenige Monate oder Jahre im Unternehmen gearbeitet haben, kann eine Abfindung ausgehandelt werden, wenn:
✔ Die Kündigung fehlerhaft oder sozial ungerechtfertigt ist.
✔ Der Arbeitgeber formale Fehler gemacht hat.
✔ Die Sozialauswahl nicht korrekt durchgeführt wurde.
✔ Das Unternehmen sich auf eine schnelle Einigung einlassen will.
💡 Wichtig: Eine Abfindung gibt es fast nie automatisch – sie muss in Verhandlungen oder durch eine Kündigungsschutzklage durchgesetzt werden.
Vorsicht: Arbeitsamt kann eine Sperre verhängen!
Viele Arbeitnehmer akzeptieren eine Kündigung vorschnell, um „unnötigen Stress“ zu vermeiden. Doch das kann ein Fehler sein:
🔹 Wer nicht gegen die Kündigung vorgeht oder sogar einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperre beim Arbeitslosengeld! Das Arbeitsamt kann argumentieren, dass Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben.
💡 Tipp: Lassen Sie die Kündigung immer rechtlich prüfen, bevor Sie sie akzeptieren.
Keine Angst vor den Kosten: Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe hilft!
Ein arbeitsrechtliches Verfahren kann Kosten verursachen – aber das sollte Sie nicht davon abhalten, Ihr Recht durchzusetzen.
✔ Rechtsschutzversicherung: Falls Sie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel alle Kosten.
✔ Prozesskostenhilfe: Falls keine Versicherung vorhanden ist, haben viele Arbeitnehmer Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Das bedeutet, dass der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise übernimmt.
Fazit: Wehren lohnt sich!
Egal, ob Sie nur kurze Zeit im Unternehmen waren – eine Kündigung sollte niemals einfach hingenommen werden. In vielen Fällen kann eine Abfindung ausgehandelt werden, und durch eine Klage können Sie sich auch gegen eine Arbeitsamt-Sperre schützen.
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