0641 / 20 21 21 vereinbaren Sie einen Termin oder Rückruf       info@zrwd.de
Montag - Freitag 08:30 - 13:00 | 13:30 -18:00

ZRWD

Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB



Zu spät gesperrt? Haftung der Bank bei Verlust der Karte

Bei Verlust der Karte, egal ob Girokarte (EC-Karte) oder Kreditkarte, sollten Sie unverzüglich den Sperrnotruf anrufen und die Karte sperren lassen.

Damit aber noch nicht genug. Die Kartensperrung betrifft alleine das PIN-Verfahren. Die Karte kann also weiterhin für Lastschriftverfahren oder durch Auflegen ohne Verlangen der PIN für Summen bis 50 €, weiterbenutzt werden. Bei dem Lastschriftverfahren wird zu der Karte lediglich eine Unterschrift am Bildschirm verlangt, die regelmäßig nicht geprüft, bzw. leicht zu fälschen ist.

Mehr lesen