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Haftung bei Kartenmissbrauch: Rechtlicher Rahmen und aktuelle Entscheidungen

Nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) bzw. § 675u ff. BGB muss die Bank nicht autorisierte Kartenzahlungen voll erstatten, während die Karteninhaberhaftung höchstens 50 € beträgt (es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeitdes Karteninhabers liegt vor). Viele Banken-AGB sehen dagegen eine pauschale Haftungsbeschränkung auf den vereinbarten Verfügungsrahmen der Karte vor. Verfügungsrahmen? Was bedeutet das? Mehr lesen Sie hier

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