Nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) bzw. § 675u ff. BGB muss die Bank nicht autorisierte Kartenzahlungen voll erstatten, während die Karteninhaberhaftung höchstens 50 € beträgt (es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeitdes Karteninhabers liegt vor). Viele Banken-AGB sehen dagegen eine pauschale Haftungsbeschränkung auf den vereinbarten Verfügungsrahmen der Karte vor. Verfügungsrahmen? Was bedeutet das? Mehr lesen Sie hier