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Gesetzliche Erbfolge – Erbschaft – Segen oder Bedrohung

Gesetzliche Erbfolge

Die Beratungspraxis zeigt, dass die Ratsuchenden oft unentschlossen sind, wenn es darum geht, ein Testament zu errichten. Als Gründe dafür, dass die Errichtung eines Testamentes für unnötig erachtet wird, wird oft genannt, dass man ohnehin nicht viel zu vererben habe oder dass man ja nur den Ehepartner und ein Kind habe und es gelte doch die gesetzliche Erbfolge. Was die gesetzliche Erbfolge allerdings im konkreten Fall tatsächlich bedeutet, ist den meisten nicht so richtig bewusst.

Ein Beispiel

Nehmen wir das Beispiel mit der Ehefrau, dem Ehemann und einem Kind. Das wesentliche Vermögen der Eheleute stellt eine gemeinsame Eigentumswohnung dar. Die Eheleute leben in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Angenommen der Ehemann verstirbt. Das Kind ist bereits erwachsen. Was gilt nun?

Ohne eine besondere Regelung im Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, d.h. die überlebende Ehefrau und das erwachsene Kind werden Erben zu je ½. In unserem Beispiel heisst das aber, das Kind erbt nun die Hälfte des Miteigentumsanteils des Ehemannes an der Wohnung, mit der Folge, dass es nun einen ¼ Miteigentumsanteil an der Ehewohnung bekommt. Soweit so gut!

Doch wie bedrohlich die gesetzliche Erbfolge für die Existenz der längerlebenden Ehefrau sein kann, wird deutlich, wenn das erwachsene Kind die Erbauseinandersetzung und damit die Auszahlung seines ¼ Miteigentumsanteils an der Ehewohnung verlangt. Oft wird die Ehefrau zu diesem Zeitpunkt bereits Rente beziehen und kein Darlehen mehr aufnehmen können, um ihrem Kind seinen Erbanteil auszuzahlen. Was verbleibt, ist der Notverkauf der Immobilie. Die als Altersvorsorge gedachte Eigentumswohnung wird der Ehefrau im Alter nicht mehr zu Verfügung stehen.

Dieses Szenario können sich viele bei dem eigenen Kind nicht oder schlecht vorstellen. Doch je mehr sich das Kind dem Einfluss seiner Eltern entzieht und von Dritten (Ehefrau, Schwiegereltern, Freunde) beeinflusst wird, umso mehr muss befürchtet werden, dass das Kind seine eigenen finanziellen Interessen bei der Erbauseinandersetzung verfolgen und hierbei keine Rücksicht auf die finanzielle Situation seines noch lebenden Elternteils nehmen wird. Damit wird nicht nur dem überlebenden Elternteil seine Existenzgrundlage weggenommen, sondern auch oft die Beziehung zum eigenen Kind zerstört.

Viele Ratsuchende finden den Weg zum Rechtsanwalt, nachdem sie eine solche oder ähnlich unschöne Geschichte im Freundes- oder Bekanntenkreis aufhorchen lässt. Keiner will so was am eigenen Leib erfahren.

Durch eine frühzeitige Rechtsberatung kann das Bewusstsein für die eigene Situation erlangt werden: was bedeutet die gesetzliche Erbfolge für einen selbst? Sollte sich im Zuge der Rechtsberatung herausstellen, dass die gesetzliche Erbfolge nicht das tatsächlich Gewollte bedeuten würde, können durch die Errichtung eines Testaments die Weichen in die richtige Richtung gelenkt werden. Ein erfahrener Anwalt wird bei der Rechtsberatung auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigen.

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