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ZORN REICH WYPCHOL DÖRING

Rechtsanwälte in Sozietät


Datenschutz im Idealfall: Die Daten des neuen Mieters beim Vermieter. Der Vermieter sucht einen Mieter, wie verhält er sich nach Datenschutzgesichtspunkten richtig und gut vorbereitet? Das abgestufte Frageprinzip

Art 6 Abs, 1 lit b DSGVO

  1. Runde – kennenlernen eines allgemeinen Mietinteressenten für die Whg.
  • normale Identifikation, Anschrift und Name
  • Wohnberechtigungsschein ( nach Situation)
  • Sind Haustiere (Hund) vorhanden
  1. Runde engere Auswahl der Bewerber
  • Haben die Bewohner Kinder
  • Insolvenz, Räumungsklage
  • Nettoeinkommen
  • Beruf + Arbeitgeber

(auf keinen Fall, tabu, Fragen oder gar Aufzeichnungen zu)

  • Religion
  • Vorstrafen, Verfahren, Ermittlungen
  • Heirat, Schwangerschaft, Kinderwunsch
  • Mitgliedschaft, Verein, Partei, Sekte, Verband,
  • Dauer einer Beschäftigung
  • Kontaktdaten des vorherigen Vermieters
  1. Runde – konkreter Abschluss des Vertrages
  • Gehaltsabrechnung (teilgeschwärzt)
  • Bestätigung vom AG
  • Einkommenssteuerbescheid (geschwärzt)

Großes P: „Die Selbstauskunft der Schufa“

  • keine wirkliche Freiwilligkeit
  • insegsamt zu viele Daten für den Vermieter
  • Schwärzungen machen den Mieter immer verdächtig
  • Nur wenn der Mieter sie ungefragt und freiwillig mitbringt und vorlegt, aber nur hineinschauen, auf keinen Fall als Kopie mit zur Vermieterakte nehmen (schafft nur datenschutzrechtlichen Beweis eines Verstoßes gegen sich selbst)
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