0641 / 20 21 21 vereinbaren Sie einen Termin oder Rückruf | info@zrwd.de      
Montag - Freitag 09 - 13:00h | 14:00 -17:00h

ZRWD

Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB



Bank muss Software vorhalten die auffällige Buchungen erkennt

Eine bereits lange gestellte und eigentlich selbstverständliche Anforderung an die Sicherheit des Online-Bankings ist die Voraussetzung, dass Banken – und Sparkassen sogenannte Fraud-Detection-Software einsetzen, um, per Algorithmen und KI, auffällige, betrügeriche Buchungen zeitnah zu erkennen und zu blockieren.

Mehr zum Thema und einer aktuellen Entscheidung des Kammergericht Berlin Hier!