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Arbeitgeberdarlehen im Arbeitsrecht: Bedeutung von Ausschlussfristen – Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Az. 17 Sa 168/22)

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 22. Mai 2023 (Az. 17 Sa 168/22) klargestellt, dass Rückzahlungsansprüche aus einem Arbeitgeberdarlehen als Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zu behandeln sind und somit den arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen unterliegen. Im konkreten Fall wurde ein Darlehen zur Finanzierung einer Ausbildung gewährt, dessen Rückzahlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gefordert wurde. Da die Rückforderung jedoch nicht innerhalb der vereinbarten Ausschlussfrist geltend gemacht wurde, wies das Gericht die Klage ab.

Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Gestaltung von Arbeitgeberdarlehen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Ausschlussfristen, zu berücksichtigen. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Rückzahlungsansprüche rechtzeitig und formal korrekt geltend gemacht werden, um einen Verfall zu vermeiden.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie sich der arbeitsrechtlichen Einordnung solcher Darlehen bewusst sein sollten, da dies Auswirkungen auf ihre Rechte und Pflichten haben kann.

Die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts verdeutlicht die enge Verknüpfung von Arbeitgeberdarlehen mit dem Arbeitsverhältnis und die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.

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