In der Patientenverfügung kann jeder bestimmen, ob im konkreten Fall bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.
Jeder kann plötzlich und unerwartet durch einen Unfall oder Krankheit in eine Situation kommen, in der er nicht mehr über eine eigene Behandlung zu entscheiden. Für diesen Fall ist es wichtig, seine Wünsche und Vorstellungen bereits im Voraus zu bestimmen.
Hier gilt eine ordentliche Dokumentation! Damit im Ernstfall nicht stur nach den gesetzlich vorgegebenen Standards verfahren wird.
Für diese Vorsorge gibt es die Patientenverfügung. Darin kann jeder bestimmen, ob im konkreten Fall bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Solche schriftlichen Erklärungen sind für Ärzte, Angehörige und Dritte grundsätzlich bindend.
Die Patientenverfügung ist zwar nicht an eine bestimmte Form gebunden. Dennoch sollten die eigenen Wünsche inhaltlich besonders sorgfältig abgefasst werden. Um eine umfassende Absicherung der individuellen Vorstellung zu gewährleisten, kommst es darauf an, bei der Beschreibung bestimmter Krankheitszustände konkret genug zu sein, ohne sich in kleinsten Details zu verlieren.
Bei der Recherche im Internet kann man zahlreiche Vordrucke einer Patientenverfügung finden und sich so den ersten Eindruck verschaffen, wie eine Patientenverfügung aussehen kann.
Doch solche fertigen Vorlagen sparen viele Fragen aus und können im Zweifelsfall sogar rechtlich angreifbar sein.
Aus diesem Grund sollte eine individuelle ärztliche und juristische Beratung stattfinden, damit eine Regelung gefunden werden kann, die auf die persönlichen Lebensumstände abgestimmt ist.
Wer für seine Zukunft noch umfassender vorsorgen will, der hat die Möglichkeit, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden.