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ZORN REICH WYPCHOL DÖRING

Reich Wypchol Döring Rechtsanwälte Partnerschaft mbB


Erben und Vererben: Rechtzeitig die eigene Familiensituation prüfen

Wenn wir sterben, vererben wir einem oder mehreren Erben (sog. Erbengemeinschaft) unser Hab und Gut. Durch Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser seinen bzw. seine Erben bestimmen. Wird allerdings kein Testament bzw. kein Erbvertrag errichtet, greift die gesetzliche Erbfolge, d.h. der Nachlass wird unter den Verwandten (vorrangig den Kindern) und dem Ehepartner in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form vererbt.

Die gesetzliche Erbfolge ist somit den traditionellen Familienkonstellationen vorbehalten. Wie wird aber der nichteheliche Partner im Erbfall berücksichtigt? Viele gehen zu Unrecht davon aus, dass – wenn man jahrelang wie eine Familie zusammengelebt habe ohne verheiratet gewesen zu sein – man auch automatisch an der Erbfolge beteiligt sei. Ein böser Trugschluss! Denn nach der gesetzlichen Erbfolge sind nur der Ehegatte und die Verwandten – als eine Erbengemeinschaft – erbberechtigt.

Auch in Patchwork-Familien, in denen verschiedene Familienstämme, die sozial miteinander verbunden sind, jahrelange Gemeinschaften gebildet haben, kann der Erbfall zu erheblichen Konflikten führen. Ihnen fehlt der rechtliche Zusammenhalt. Die Kinder aus erster Ehe können durch das Hinzutreten eines zusätzlichen gesetzlichen Erben in der Person des neuen Ehepartners eventuell benachteiligt werden, ohne dass dies so gewollt war.

Aktiv vererben!

In Anbetracht der steigenden Zahl von Patchwork-Familien in unserer Gesellschaft wird das Konfliktpotenzial im Erbfall immer evidenter. Gerade in solchen zusammengesetzten Familien ist es wichtig zu wissen, welche Erbfolgen bei bestimmten Todeszeitpunkten eintreten würden und ob sie auch so gewollt sind. Es ist daher dringend anzuraten, die jeweilige Ehe- und Familiensituation von einem sachkundigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen und mit ihm die individuellen rechtlichen Möglichkeiten zu erarbeiten.

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