Erhalten Arbeitnehmer eine Kündigung, folgt inzwischen häufig ein Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO. Wird der Antrag nicht auf bestimmte Verarbeitungen oder Zeiträume eingegrenzt, umfasst er grundsätzlich alle beim Arbeitgeber vorhandenen personenbezogenen Daten – etwa E-Mails, Gesprächsvermerke, Leistungsbeurteilungen und sonstige personalbezogene Unterlagen. In vielen Fällen ist dies weniger eine datenschutzrechtliche Routineanfrage als vielmehr ein bewusst eingesetztes...Read More