Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 19. März 2025 (Az. 10 AZR 67/24) entschieden, dass Klauseln in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, die bei Eigenkündigung sofort oder übermäßig schnell zum Verfall von virtuellen Optionsrechten führen, unwirksam sind. Virtuelle Optionsrechte dienen der Mitarbeiterbindung, indem sie einen Anspruch auf eine spätere Zahlung bei Eintritt eines Ausübungsereignisses bieten – ähnlich einer Bonuszahlung. Im...Read More