Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bestätigt: Wenn Arbeitgeber ihren Verpflichtungen zur Zielvorgabe nicht rechtzeitig nachkommen, kann das finanzielle Konsequenzen haben. Arbeitnehmer, deren variable Vergütung an eine Zielerreichung gekoppelt ist, können in solchen Fällen Schadensersatz verlangen. Der Fall im Überblick Ein Arbeitnehmer mit Führungsverantwortung hatte eine vertraglich geregelte, erfolgsabhängige Vergütung. Diese basierte sowohl auf Unternehmens-...Read More