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Mai 24, 2024
Life Forestry Switzerland AG – Rückabwickeln? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 15. Mai 2024 (Az. VIII ZR 226/22) entschieden, dass deutsche Verbraucher bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen über Teakbäume in Costa Rica, abgeschlossen mit einem Schweizer Unternehmen, ein unbefristetes Widerrufsrecht haben, sofern sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Der Fall Ein Schweizer Unternehmen bot...
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