Arbeitnehmer, die vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden und dabei nicht ihren gesamten Urlaub nehmen konnten, haben gemäß einer Entscheidung des EuGH Anspruch auf finanzielle Vergütung. Diese Regelung gilt auch im öffentlichen Dienst und darf von EU-Mitgliedstaaten nicht zur Kosteneinsparung beschränkt werden. In einem speziellen Fall war ein Verwaltungsleiter im öffentlichen Dienst von 1992 bis 2016...Read More