Gesetzliche Erbfolge: Ist kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge. Die Erbmasse wird nach den gesetzlichen Bestimmungen übertragen, d.h. sie wird unter den Verwandten und dem Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner verteilt, wobei nicht alle Verwandten in gleicher Weise erbberechtigt sind. I. Rangfolge bei der gesetzlichen Erbfolge Die Verwandten werden in gesetzliche Erben verschiedener Ordnungen eingeteilt, wobei immer...Read More