Freiwilligkeitsvorbehaltsklauseln oft unwirksam! Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden inzwischen immer seltener gezahlt. Nahezu immer stehen sie inzwischen in Arbeitsverträgen unter einem sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt. Das bedeutet der Arbeitgeber behält sich vor, selbst dann wenn er Weihnachts und Urlaubsgeld bereits mehrere Jahre hintereinander gezahlt hat, aufgrund einer Ermessensentscheidung entweder die Höhe der gezahlten Leistung anzupassen oder die Leistung...Read More