Arbeitsgericht Elmshorn, Urteil vom 26.04.2023– 3 Ca 1501 e/22- Sexuelle Bemerkungen am Arbeitsplatz, aber auch bei betrieblichen Anlässen, zum Beispiel Betriebsfeiern, stellen eine sexuelle Belästigung dar. Eine sexuelle Belästigung kann ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Das man am Arbeitsplatz keine unpassenden Bemerkungen, insbesondere sexuellen Inhaltes macht, ist bei vielen bereits angekommen. Nichts anderes...Read More