Viele Ehepaare unterhalten ein gemeinschaftliches Konto, sog. Oder-Konto. Den meisten ist jedoch nicht bekannt, dass es unter Umständen zu einer Schenkungssteuerfalle werden kann. Ein Oder-Konto zeichnet sich dadurch aus, dass alle Kontoinhaber unabhängig voneinander über das gesamte Guthaben verfügen können. Sie sind rechtlich als sog. Gesamtgläubiger im Sinne von § 430 BGB zu qualifizieren, was...Read More