Die Testamentsvollstreckung dient der Umsetzung des letzten Willens des Erblassers. Die Testamentsvollstreckung muss ausdrücklich angeordnet werden, im Testament oder im Erbvertrag, und kann sich auf das komplette Erbe oder nur auf einzelne Vermögensgegenstände beziehen. Ob eine Anordnung der Testamentsvollstreckung notwendig ist, entscheidet der Erblasser. In Fällen, in denen sowohl der Nachlass als auch die Anzahl...Read More