Wann immer getrennte Eheleute nicht im selben Land leben, kommt es juristisch,wegen der grenzüberschreitenden Fragestellungen zu Besonderheiten. Eine Besonderheit ist, dass bei dem Unterhaltsanspruch die Verhältnisse des Unterhaltsschuldners in dem Land, in dem er lebt und arbeitet, zu berücksichtigen sind. Dies gilt sowohl beim Unterhaltsanspruch des getrennt lebenden Ehepartners, als auch beim Kindesunterhalt. Umgekehrt spielen...Read More