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Was passiert beim Verkauf der Immobilie mit meiner Mietsolaranlage?

Die Mietsolaranlage auf dem eigenen Dach: Was Immobilieneigentümer und Käufer rechtlich beachten sollten

Immer mehr Hausbesitzer entscheiden sich für Solaranlagen, um unabhängiger von steigenden Energiekosten zu werden und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Doch was tun, wenn die Installation einer Solaranlage eine hohe Investition erfordert und nicht jeder Eigentümer das nötige Kapital sofort bereitstellen möchte? Eine Lösung bieten Vermieter von Solaranlagen, die den Einbau, die Wartung und teilweise sogar die Versicherung übernehmen. Damit profitieren Hauseigentümer von Solarstrom ohne Eigenkapitalaufwand – doch sind diese Verträge auch langfristig sicher?

Mietsolaranlage: Ein langfristiges Vertragsverhältnis

Wer sich für eine Mietsolaranlage entscheidet, geht üblicherweise ein langfristiges Vertragsverhältnis von bis zu 20 Jahren ein. Während dieser Zeit bleibt die Solaranlage im Eigentum des Vermieters. Im Gegenzug verpflichtet sich der Hausbesitzer zu regelmäßigen Mietzahlungen, die oft durch die Ersparnisse bei den Stromkosten kompensiert werden können. Doch in rechtlicher Hinsicht ist besonders die Frage relevant, was passiert, wenn der Eigentümer seine Immobilie während der Vertragslaufzeit verkauft.

Übertragung des Mietvertrags bei Immobilienverkauf

Standardmäßig gestalten Anbieter von Mietsolaranlagen ihre Verträge so, dass ein Immobilienverkauf nicht automatisch zur Vertragsauflösung führt. Stattdessen verpflichten die Vertragsbedingungen den neuen Hauseigentümer, den bestehenden Mietvertrag zu übernehmen – es sei denn, der Vermieter widerspricht. Der Käufer wird dadurch automatisch zum neuen Mieter der Solaranlage und übernimmt die vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers.

Aus Sicht des Vermieters bringt diese Regelung Sicherheit und Kontinuität. Der neue Eigentümer tritt nahtlos in den Vertrag ein und sorgt dafür, dass das Geschäftsmodell weiterläuft. Für den bisherigen Eigentümer kann dieser Aspekt jedoch besonders bei einem dringend nötigen Immobilienverkauf problematisch sein, da potenzielle Käufer durch langfristige Verpflichtungen abgeschreckt werden könnten.

Sonderkündigungsrecht für den Verkäufer

Ein weiterer rechtlich relevanter Aspekt ist das mögliche Entstehen eines Sonderkündigungsrechtes unter bestimmten Bedingungen für den Verkäufer. Sollte der Vermieter der Solaranlage den neuen Eigentümer als Vertragspartner nicht akzeptieren und der Übernahme widersprechen ohne dafür einen triftigen Grund zu haben, kann für den bisherigen Hauseigentümer ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund entstehen. In diesem Fall hat der Verkäufer die Möglichkeit, sich frühzeitig und ohne langfristige finanzielle Belastung aus dem Mietvertrag zu lösen, was ihm bei einem Verkauf seiner Immobilie durchaus entgegenkommen kann. Dann muss er alternativ auch nicht zu einem weit überhöhten Preis seine bislang gemietete Anlage dem Vermieter abkaufen.

Fazit: Rechtliche Beratung zur Absicherung

Der Abschluss eines Mietvertrags für eine Solaranlage bietet sowohl für Eigentümer als auch für Vermieter klare Vorteile. Gleichzeitig sollte jedoch jeder Hauseigentümer, der über eine solche Option nachdenkt, die langfristigen Auswirkungen auf eine mögliche Veräußerung der Immobilie berücksichtigen. Eine juristische Beratung kann dabei helfen, die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien klar zu verstehen und mögliche Risiken im Falle eines Immobilienverkaufs abzusichern.

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