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Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt? So holen Sie Ihr Geld zurück – dank aktueller BGH-Entscheidung!

Wenn ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, beispielsweise weil eine finanzierte Immobilie verkauft wird, verlangen Banken und Sparkassen häufig eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Dabei handelt es sich um eine Entschädigung für die Zinsen, die die Bank bis zum Ende der Zinsbindung erhalten hätte. Diese Beträge können schnell in den fünfstelligen Bereich gehen.

Doch Vorsicht: Banken dürfen eine Vorfälligkeitsentschädigung nur verlangen, wenn sie ihre Kunden zuvor klar, vollständig und korrekt über die Berechnung dieser Entschädigung informiert haben.

Der aktuelle Fall vor dem Bundesgerichtshof

In einem Urteil vom 3. Dezember 2024 (Az.: XI ZR 75/23) entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten eines Bankkunden, der eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückforderte. Im konkreten Fall nutzte die Bank – eine Formulierung aus dem Jahr 2018, die in zahlreichen Darlehensverträgen seit 2016, insbesondere bei Volksbanken und Raiffeisenbanken, Verwendung fand. Der BGH befand diese Klausel als missverständlich und damit fehlerhaft.

Die Formulierung „Restlaufzeit des Darlehens“ erweckte bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck, dass die Entschädigung auf Basis der gesamten verbleibenden Laufzeit des Darlehens berechnet wird. Tatsächlich darf die Bank jedoch nur die Zeit bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit oder zum Ablauf der Zinsbindung berücksichtigen. Dabei gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zehn Jahren (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) als Obergrenze.

In diesem Fall musste die Bank dem Kunden eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 10.000 Euro zurückzahlen.

Ihre Chance auf Rückerstattung

Haben Sie in den letzten drei Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung an eine Bank oder Sparkasse gezahlt? Möglicherweise haben auch Sie Anspruch auf eine Rückerstattung. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und fachkundige Prüfung Ihres Falls an, um festzustellen, ob die Entschädigung rechtmäßig war.

So gehen Sie vor

  1. Kontaktieren Sie uns: Wir benötigen lediglich die relevanten Unterlagen zu Ihrem Darlehensvertrag und zur geleisteten Zahlung.
  2. Kostenlose Prüfung: Unsere Experten analysieren Ihre Vertragsklauseln und prüfen, ob Fehler vorliegen.
  3. Rechtsdurchsetzung: Falls ein Anspruch besteht, unterstützen wir Sie dabei, Ihr Geld zurückzufordern.

Zögern Sie nicht – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um unrechtmäßig gezahlte Beträge zurückzufordern. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Seite!

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