Datenschutzverstöße bei Tesla: Rückgabe des Fahrzeugs rechtlich möglich – und wirtschaftlich oft sinnvoll
Moderne Fahrzeuge sind längst rollende Computer – insbesondere Tesla setzt auf umfassende Digitalisierung. Doch genau diese Innovationsfreude bringt erhebliche juristische Risiken mit sich. Insbesondere die kamerabasierten Assistenzsysteme wie „Wächtermodus“ (Sentry Mode) oder Dashcam-Funktionen erfassen flächendeckend Bildmaterial der Fahrzeugumgebung – und das in vielen Fällen ohne Einwilligung der Betroffenen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das brisant.
Dauerhafte Kameraüberwachung – ohne Rechtsgrundlage?
Tesla-Fahrzeuge zeichnen im Betrieb kontinuierlich ihre Umgebung auf. Gesichter von Passanten, Kfz-Kennzeichen, Bewegungsmuster – all das wird gespeichert, teilweise lokal, teilweise auf Servern des Herstellers. Dabei fehlt in der Regel die notwendige rechtliche Grundlage im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Datenschutzbehörden sehen den Betrieb insbesondere des Wächtermodus im öffentlichen Raum seit Jahren kritisch. Eine klare datenschutzkonforme Lösung hat Tesla bislang nicht geliefert.
Halter tragen die rechtliche Verantwortung
Juristisch besonders problematisch: Nicht Tesla, sondern der Fahrzeughalter ist für den datenschutzwidrigen Einsatz verantwortlich. Wer das Fahrzeug bereitstellt und die Überwachung aktiviert, wird als sogenannter „Zustandsstörer“ betrachtet und haftet persönlich – potenziell sogar ordnungsrechtlich nach § 83 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Diese rechtliche Konstruktion birgt nicht nur ein Bußgeldrisiko, sondern kann auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – etwa dann, wenn Dritte wegen unzulässiger Überwachung klagen oder Schadensersatz verlangen.
Mangelhafte Fahrzeuge im Sinne des Kaufrechts
Ein Fahrzeug, das im normalen Gebrauch zwingend zu Rechtsverstößen führt oder nur durch Deaktivierung wesentlicher Funktionen datenschutzkonform betrieben werden kann, ist rechtlich mangelhaft. Im Sinne des § 434 BGB (in der bis 2021 geltenden Fassung) bzw. § 327e BGB (für digitale Inhalte) fehlt es dem Produkt an der gesetzlichen Soll-Beschaffenheit.
Für betroffene Käufer kann sich daraus ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ergeben – selbst wenn das Fahrzeug technisch einwandfrei funktioniert. Relevant ist allein, ob das Produkt rechtskonform nutzbar ist. Da Tesla derzeit keine DSGVO-konforme Lösung bietet, ist dieser Mangel wohl als „unheilbar“ zu bewerten.
Rückgabe wirtschaftlich attraktiv?
Neben der rechtlichen Möglichkeit lohnt sich die Rückgabe von Tesla-Fahrzeugen auch wirtschaftlich – insbesondere im Vergleich zu den Entwicklungen während des Dieselskandals. Der Käufer erhält beim Rücktritt den Kaufpreis zurück, abzüglich eines Nutzungsersatzes, der sich nach der gefahrenen Kilometerleistung bemisst. Gerade angesichts des vergleichsweise hohen Wertverlusts vieler Tesla-Modelle kann dies finanziell vorteilhafter sein als ein Weiterverkauf.
Beispiel:
- Kaufpreis: 50.000 Euro
- Gefahren: 25.000 km
- Nutzungsentschädigung: 5.000 Euro (bei angenommener Laufleistung von 250.000 km)
- Rückerstattung: 45.000 Euro
Anspruch auch aus Deliktsrecht?
Neben kaufrechtlichen Mängelrechten kann auch das Deliktsrecht eine Rückabwicklung ermöglichen. Wer als Hersteller Software vertreibt, die bewusst gegen Datenschutzrecht verstößt, kann nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der DSGVO schadensersatzpflichtig sein. Bei vorsätzlichem Handeln kommt sogar eine Haftung wegen sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB in Betracht. Erste gerichtliche Auseinandersetzungen in diese Richtung sind bereits anhängig.
Auch andere Hersteller betroffen
Zwar steht Tesla derzeit besonders im Fokus – doch auch andere Hersteller integrieren zunehmend KI-gestützte Kameratechnik. Für alle gilt: Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt denselben strengen Anforderungen. Verbraucher sollten daher auch bei anderen Marken genau prüfen (lassen), ob ihre Fahrzeuge rechtskonform betrieben werden können.
Fazit: Recht prüfen – Chancen nutzen
Wer ein Tesla-Fahrzeug besitzt und Wert auf rechtssicheren Betrieb legt, sollte sich rechtlich beraten lassen. In vielen Fällen besteht nicht nur ein Rücktrittsrecht, sondern die Rückgabe ist auch wirtschaftlich vorteilhaft. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen – bundesweit, engagiert und erfahren im Verbraucher- und Verkehrsrecht.
Sie haben Fragen zur rechtlichen Rückabwicklung Ihres Tesla oder Ihres Autos oder möchten prüfen lassen, ob Ihr Fahrzeug mangelhaft ist?
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